Die Behandlung und die Kosten:

Es gibt eine Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahre 1985, die seit dem nicht mehr aktualisiert wurde.

Sie kann im Internet an verschiedenen Stellen eingesehen werden kann. Nach diesen Sätzen richten sich die Krankenkassen, wenn sie die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker übernehmen. Falls Sie eine Kostenrückerstattung Ihrer Behandlungskosten anstreben, sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld mit den Bedingungen Ihrer Krankenkasse vertraut machen.

Grundsätzlich sind Heilpraktiker frei und unabhängig in Ihrer Honorarstellung.

Der durchschnittliche Stundensatz für meine Leistungen beträgt 60,00 Euro.

Die Erstberatung bzw. ein Informationsbespräch (ohne Anamnese) - auch telefonisch - ist für Sie
kostenfrei.

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und der Therapiewahl - sie werden selbstverständlich im Vorfeld besprochen.

Auch hier gilt der Grundsatz: „Kein Mensch ist wie der Andere“, daher ist auch „Kein Therapiekonzept ist wie das Andere“.

Näheres erfahren Sie in den Informationen zu einzelnen Therapien oder in einem unverbindlichen und kostenfreien Informationsgespräch.