Die Behandlung und die Kosten:
Es gibt eine
Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahre 1985, die seit
dem nicht mehr aktualisiert wurde.
Sie kann im Internet an
verschiedenen Stellen eingesehen werden kann. Nach diesen Sätzen
richten sich die Krankenkassen, wenn sie die Kosten für die
Behandlung durch einen Heilpraktiker übernehmen. Falls Sie eine
Kostenrückerstattung Ihrer Behandlungskosten anstreben, sollten
Sie sich unbedingt im Vorfeld mit den Bedingungen Ihrer
Krankenkasse vertraut machen.
Grundsätzlich sind
Heilpraktiker frei und unabhängig in Ihrer Honorarstellung.
Der durchschnittliche
Stundensatz für meine Leistungen beträgt 60,00 Euro.
Die Erstberatung bzw. ein
Informationsbespräch (ohne Anamnese) - auch telefonisch - ist
für Sie
kostenfrei.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und der Therapiewahl
- sie werden selbstverständlich im Vorfeld besprochen.
Auch hier gilt der
Grundsatz: „Kein Mensch ist wie der Andere“, daher ist auch
„Kein Therapiekonzept ist wie das Andere“.
Näheres erfahren Sie in
den Informationen zu einzelnen Therapien oder in einem
unverbindlichen und kostenfreien Informationsgespräch.